Bei einer Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung wird der gesamte Haushalt eines Verstorbenen entrümpelt. Die komplette Einrichtung, sämtliche Möbel, der gesamte Hausrat und alle persönlichen Gegenstände werden bei einer Haushaltsauflösung verkauft, verschenkt, entsorgt oder einem anderen Haushalt zugeführt. Zum Schluss bleibt eine leere Wohnung, die nach der Entrümpelung renoviert und neu bezogen werden kann. Wer darf einen Haushalt auflösen? In einem Todesfall geht der Nachlass des Verstorbenen in den Besitz der Erben über. Dazu gehört auch sein gesamter Haushalt. Die Erben können entscheiden, ob sie die Wohnung mitsamt Hausrat und Einrichtung behalten wollen oder ob sie eine Haushaltsauflösung vornehmen.